Geschäftsordnung
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Präambel
Die vorliegende Hausordnung ist an jedem Eingang des Hotels ausgehängt. Ein Exemplar in Papierform oder in digitaler Form (abrufbar über einen QR-Code) liegt an der Rezeption zur Einsicht bereit. Es wird daher davon ausgegangen, dass jede Person, die die Räumlichkeiten des Hotels betritt, die vorliegenden Bestimmungen gelesen und akzeptiert hat.
Das Grand Hôtel Thalasso & Spa ist eine private, öffentlich zugängliche Einrichtung, die Dienstleistungen in den Bereichen Hotellerie (5 Sterne), Gastronomie sowie Luxus-Spa und Thalassotherapie anbietet.
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- „Hotel“: die für die Räumlichkeiten verantwortliche und die Dienstleistungen erbringende Einrichtung sowie deren Vertreter (insbesondere deren Personal).
- „Räumlichkeiten“: alle zum Hotel gehörenden Räumlichkeiten: Räumlichkeiten, Zimmer, Gemeinschaftsbereiche, für das Personal reservierte Räumlichkeiten.
- „Gemeinschaftsbereiche“: alle Räumlichkeiten, die für jeden Besucher zugänglich sind; dazu gehören insbesondere die Rezeption, der Shop, der Wellnessbereich, die Aufzüge, die Treppen, die Zugangsflure, das Restaurant, die Bar und die Terrasse.
- „Besucher“: jede Person (Passant, Dienstleister des Hotels, Gast, Mitarbeiter usw.), die das Gelände der Räumlichkeiten betritt. Minderjährige müssen unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden.
- „Gast“: jede Person, die eine Leistung des Hotels gebucht hat und in dieser Eigenschaft in den Räumlichkeiten untergebracht ist.
Allgemeine Organisation
Die Räumlichkeiten sind rund um die Uhr geöffnet und frei zugänglich.
Das Hotel kann aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen jederzeit von den Besuchern die Einhaltung bestimmter Maßnahmen (Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht usw.) verlangen, und zwar auch dann, wenn keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften bestehen, die diese Maßnahmen vorschreiben.
Die Gäste sind verpflichtet, die Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung (Möbel, Dekorationsgegenstände usw.) zu schonen und dem Hotel jegliches Fehlverhalten (Beschädigung, Vandalismus, Verstoß gegen die guten Sitten, Anstößiges Verhalten usw.) zu melden.
Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten muss so erfolgen, dass deren Ruhe gewahrt bleibt und die öffentliche Ordnung sowie die guten Sitten nicht beeinträchtigt werden; dies setzt die Einhaltung der Vorschriften voraus und schließt jegliches aufgeregtes oder anstößiges Verhalten aus. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
- Rauchen oder Dampfen.
- Sich unanständig zu kleiden.
- Illegale oder gefährliche Produkte zu besitzen, zu verwenden oder zu konsumieren.
- Die Nutzungsregeln zu missachten, auf die die ausgehängten Piktogramme hinweisen, insbesondere in Bezug auf die Aufzüge.
- Abfälle außerhalb der Mülltonnen zu entsorgen.
- Demonstrieren, rennen, schreien, tanzen, singen, Lärm machen, Gegenstände werfen oder fallen lassen, Transparente entrollen, Schriftzüge anbringen, Spiele oder sportliche Aktivitäten ausüben sowie die Räumlichkeiten durch das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (Fahrrad, Paket, Koffer oder Ähnliches). Jeder verdächtige Gegenstand (zurückgelassene, an Möbeln festgekettete oder zweifelhafter Herkunft) kann aus Sicherheitsgründen beschlagnahmt oder sogar beschädigt und vernichtet werden, und zwar ausschließlich auf Kosten, Risiko und Gefahr des Verwahrers.
Generell werden alle Instandsetzungs- oder Reparaturkosten den Verursachern in Rechnung gestellt, deren Verhalten zu den Beschädigungen geführt hat.
Jede Person, die gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstößt, kann aufgefordert werden, die Räumlichkeiten zu verlassen, ohne Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art geltend machen zu können.
Gemeinschaftsräume
Besucher, die sich in den Gemeinschaftsbereichen aufhalten, verpflichten sich zu angemessenem Verhalten (keine Telefonate über die Freisprechanlage, kein Laufen, kein lautes Schreien, keine Schlägereien oder Tumulte jeglicher Art) und zu angemessener Kleidung: Insbesondere ist es untersagt, mit nacktem Oberkörper unterwegs zu sein, und das Tragen eines Bademantels ist, sofern dies gestattet ist, nur in Kombination mit einem Badeanzug oder Unterwäsche darunter zulässig.
Vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Verbote sind angeleinte Tiere gestattet; das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, einem Gast den Zutritt zu verweigern, wenn dieser ein Tier mitführt, das offensichtlich die Ruhe auf dem Gelände stören könnte oder gefährlich ist und keinen Maulkorb trägt.
Besucher, die aus beruflichen Gründen in den Räumlichkeiten empfangen werden (insbesondere Dienstleister), sind verpflichtet, sich diskret zu verhalten, um die Ruhe in den Räumlichkeiten und für die Kunden nicht zu stören.
Unbefugten Besuchern ist der Zutritt zu den für das Personal reservierten Bereichen der Räumlichkeiten (Parkplatz, verschlossene Türen oder Türen mit dem Schild „Nur für das Personal“ usw.) strengstens untersagt.
Restaurant Aho Fina
Das Restaurant ist für Gäste von 7:30 bis 10:30 Uhr zum Frühstück, von 12:00 bis 14:15 Uhr zum Mittagessen und von 19:30 bis 21:15 Uhr zum Abendessen geöffnet.
Das Tragen eines Bademantels ist dort ausschließlich zum Frühstück gestattet.
Tiere sind dort nicht gestattet.
Gemäß dem Verbrauchergesetzbuch ist das Restaurantpersonal berechtigt, jedem Besucher aus triftigem Grund die Bewirtung, insbesondere die Ausgabe von Alkohol, zu verweigern.
Bar „Le Clipper“
Die Bar ist für Besucher von 11:00 Uhr bis 23:30 Uhr geöffnet.
Gemäß dem Verbrauchergesetzbuch ist das Barpersonal berechtigt, einem Besucher aus berechtigten Gründen die Bedienung, insbesondere die Ausgabe von Alkohol, zu verweigern.
Loreamar-Areal
Der Loreamar-Bereich umfasst unter anderem einen Wellness-, Thalassotherapie- und Fitnessbereich sowie ein Schwimmbad.
Es steht allen Kunden von 9:00 bis 19:00 Uhr offen, für Kinder unter 13 Jahren von 13:30 bis 17:00 Uhr.
Das Tragen des Bademantels sowie der bereitgestellten Pantoletten ist Pflicht. Darüber hinaus müssen alle am Eingang des Loreamar-Bereichs ausgehängten Hygiene- und Sicherheitsvorschriften unbedingt eingehalten werden.
Alle elektronischen Geräte (Handys, Tablets …) müssen in diesem Bereich ausgeschaltet oder auf lautlos gestellt sein. Den Gästen des Loreamar-Bereichs und des Hotels stehen Schließfächer zur Verfügung; das Hotel übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die nicht in diesen Schließfächern aufbewahrt wurden.
Tiere sind dort nicht gestattet.
Gemäß dem Verbrauchergesetzbuch ist das Personal berechtigt, jede Dienstleistung aus einem berechtigten Grund zu verweigern oder einzustellen.
Insbesondere führt jedes unangemessene Verhalten eines Kunden, insbesondere während der Behandlungen (Massagen), zur Einstellung der Leistungen und zum sofortigen Verweis aus den Räumlichkeiten. Die auf diese Weise unterbrochenen Leistungen werden unter keinen Umständen erstattet.
Aufzüge
Die Nutzer der Aufzüge sind verpflichtet, die an den Aufzügen angegebenen maximalen Tragfähigkeiten einzuhalten. Sie verpflichten sich zudem zu einem angemessenen Verhalten (Vorrang für Personen, die keine Treppen steigen können, kein Springen …).
Sie verpflichten sich, keinerlei Sachbeschädigung zu begehen.
Alle Instandsetzungs- oder Reparaturkosten gehen zu Lasten der Zuwiderhandelnden, deren Verhalten zu den Beschädigungen geführt hat.
Toiletten
Den Besuchern stehen Toiletten und Sanitäranlagen zur Verfügung.
Alle Besucher, die die Toiletten benutzen, sind verpflichtet, diese sauber zu hinterlassen. Es ist ihnen untersagt, dort Sachbeschädigungen jeglicher Art zu verursachen oder sich unanständig oder obszön zu verhalten.
Jegliche Instandsetzung oder Reparatur geht zu Lasten der Zuwiderhandelnden, deren Verhalten zu den Beschädigungen geführt hat.
Zimmer
Die Zimmer werden den Gästen im Rahmen von Beherbergungsleistungen zur Verfügung gestellt.
Haustiere sind unter der Aufsicht ihres Besitzers gestattet. Die Gäste verpflichten sich, das Schild „Achtung, ich begleite meinen Besitzer“ an der Türklinke ihres Zimmers anzubringen. Gegenüber dem Hotel können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden, die sich aus dem Versäumnis ergeben, dieses Schild anzubringen (Entlaufen des Tieres, im Hotel verursachte Schäden, die zu ersetzen sind, usw.)
Alle Zimmer sind streng rauchfrei.
Zimmerservice ist dort möglich. Die Bedingungen für Zusatzleistungen (Zimmerservice, Minibar, Wäscheservice) sind auf Aushängen oder Karten im Zimmer angegeben. Verbrauchsartikel dürfen mitgenommen werden; jedoch werden alle Gegenstände, die beim Check-out im Zimmer fehlen, in Rechnung gestellt, insbesondere:
- Die Bademäntel,
- Der Bluetooth-Lautsprecher,
- Gläser und Sektgläser,
- Kissen.
Wertsachen im Wert von mehr als 500 € müssen im bereitgestellten Safe aufbewahrt oder an der Rezeption hinterlegt werden, wobei die Haftung des Hotels im Falle eines nachgewiesenen Diebstahls dieser Gegenstände im Zimmer auf diesen Betrag beschränkt ist, sofern ein Gegenstand, dessen Wert diesen Betrag übersteigt, nicht im Safe verwahrt wurde.
Auch wenn die Regeln für die Gemeinschaftsbereiche hier keine Anwendung finden, wird von den Gästen erwartet, dass sie sich im Umgang mit dem Personal angemessen kleiden, selbst in ihrem Zimmer (beim Empfang des Zimmerservice, beim Besuch des Zimmermädchens usw.).
Jede Beschädigung des Zimmers, insbesondere Rauchgeruch oder durch ein Tier verursachte Schäden, wird dem Gast in Höhe von 250 € in Rechnung gestellt, wobei sich das Hotel das Recht vorbehält, die Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten für die Instandsetzung des Zimmers zu verlangen, sollten diese den genannten Betrag übersteigen.